ADHS & Gesellschaft

Medizinischer Einsatz von Cannabis bei ADHS

Vorweg: Aktuell gibt es Pressemitteilungen und Artikel, in denen behauptet wird, einem ADHSler sei der Anbau von Cannabispflanzen für die Behandlung von ADHS erlaubt worden.

Ein wenig Suche ergibt, dass dies genau NICHT der Fall ist. Ralf H. ist ziemlich bekannt geworden und er ist einer von zwei Typen, die in Köln mit der Klage gescheitert sind. Wenn auch wohl eher aus baulichen Gründen seiner Wohnung und weniger inhaltlich begründet.

Aber immerhin.

Ralf H. hat über Jahre dafür gestritten sein ADHS mit Cannabinoiden behandelt zu bekommen. Angeblich vertrage er Ritalin nicht. Dann habe er wohl mal von einer Ärztin ein Cannabispräparat bekommen und das war dann die Wunderheilung. Gekifft hat er aber schon länger.

Dann stiess er auf Experten der Verkehrsmedizin in Heidelberg. Durchaus sehr bekannt in Sachen Fahrtauglichkeitsuntersuchungen und auch sehr nette und kompetente Referenten. Aber keine Experten für ADHS.

Nun ja. Dort wurden Fahrtauglichkeitstests gemacht, die angeblich unter dem Einfluss von einem medizinischen Cannabis-Präparat erfolgten. Sie zeigten, dass sich die Fahrtauglichkeit nicht so sehr von den Kontrollprobanden unterschied.

Nun kann man mit derartigen neuropsychologischen Tests genau KEINE Aussage über ADHS oder die Behandlungsmöglichkeiten / Wirksamkeit von ADHS machen.

Da Ralf H. dann aber mal wieder verhaftet wurde, kam heraus, dass er das medizinisch verordnete Cannabispräparat gar nicht (oder nicht nur)  genommen hatte (da zu teuer und wohl auch zu umständlich und überhaupt). Er hat also munter weiter gekifft und die Ärzte mal so eben dreist angelogen.

Sicher keine gute Voraussetzung für einen Modellversuch mit Cannabistherapie aus meiner Sicht.

Nun hat er halt weiter munter die Gerichte beschäftigt und wollte durchsetzen, dass er sich sein Cannabis selber anbaut.

Tja, Pech gehabt. Er wollte wohl neben den Cannabispflänzchen schlafen, was die Richter nicht wollten. Baulich gesehen erfüllt seine Wohnung nicht die Voraussetzungen.

Ehrlich gesagt: Gut so.

Ich persönlich habe eine klare Position, dass in seinem Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit andere Behandlungsoptionen für die Therapie der ADHS möglich wären.

Die er aber nicht wollte. Dafür hat er sein eigenes Ding gedreht (was nun bei ADHSlern durchaus „normal“ ist, Rechtsverstösse aber nicht rechtfertigt). Er hatte verdammt viel Glück, dass er durch die MPU-Tests gekommen ist. Nicht wegen den neuropsychologischen Tests. Sondern wegen der psychologischen Eignung bzw. Einsichtsfähigkeit.

Die scheint mir doch zumindest etwas „vernebelt“ (meine persönliche Einschätzung).

Ralf H. wird weiter gegen Windmühlen kämpfen. Dafür hat er offenbar das Geld, was ihm für den Kauf von Medikamenten fehlt.

13 Gedanken zu „Medizinischer Einsatz von Cannabis bei ADHS

  • Cannabisprodukte helfen gut bei manchen physischen (körperlichen) Beschwerden, bei psychischen Beschwerden ist allerdings Vorsicht geboten! Es kann dabei ziemlich schnell in die andere Richtung gehen, musste das leider schon bei der einen oder anderen Person selbst miterleben.

    Liebe Grüsse,
    Sara

    Antwort
  • Pingback: Medizinischer Einsatz von Cannabis bei ADHS | koehlingsmeiler

  • @Unsinnstifter: viele ADHSler qualmen, was das Zeug hält. Trotz MPH.
    Und Cannabis muss nicht zwingend mit Nikotin gemeinsam eingenommen werden.

    Antwort
  • >>>Natürlich hat Ralf H. und viele andere Kiffer das Recht, sich im Rahmen des Eigenbedarfs zu bekiffen.<<<

    Das ja nun genau nicht.
    Im Gegensatz zum legalen totsaufen ist kiffen nach wie vor illegal…

    Antwort
  • Unsinnstifter

    Was immer vergessen wird in der Diskussion um Kiffen oder nicht Kiffen, das ist die übliche Darreichungsform durch das Inhalieren dieser Droge.
    Das heißt das das Tabakrauchen quasi immer die Einstiegsdroge ist für Cannabisjunkies.

    In dieser Konstellation ist es definitiv eine der schädlichsten Süchte überhaupt. Es gibt einige Anhaltspunkte, das das besonders tiefe Inhalieren des Rauches beim Kiffen und der besonders lange verbleib in der Lunge ganz markante zusätzliche Schadenspotentiale Entwickelt im Vergleich mit dem eh schon extrem giftigen normalen Tabakkonsum.

    Man möge sich mal klar machen, das der Tabakdrogenkonsum mehr Tote jedes Jahr und mehr Elend fordert, als die meisten kriegskonflikte auf diesem Planeten. Alleine die letzten 50 Jahre Tabakdrogenkonsum haben theoretisch pauschal mit aktuellen Zahlen gerechnet ca. 250.000.000 Millionen Fälle von Lungenkrebs/Tabakdrogentoten mit sich gebracht.

    Wer also dem Kiffen eine heilsame Wirkung andichtet, der lügt sich etwas vor. Es sollten gerade aus diesem Grunde grundsätzlich ausschließlich in den durchaus akzeptabel sinnvollen Anwendungen in der Medizin hochreine Pharmaprodukte verwendet werden. Diese könnte man dann ja sogar über die Inhalation verfügbar machen, was auch immer!

    Der Tabakdrogenkonsum der muss von einer medizinischen Anwendung definitiv getrennt werden, sonst ist das einfach nur ein Witz. Dann könnte ich meine Ritalinpillen auch mit ner Flasche Vodka runterspülen. Warscheinlich wäre das sogar noch immer nicht so schädlich wie Tabakraucherei + Kiffen.

    MFG

    Antwort
  • Ach ja: vllt. ist Ralf H. wg. seiner , nennen wir es widersprüchlichen Person, nicht der optimale Kläger für so ein Verfahren. Aber möglicherweise der Einzige, der den Biss hat, es durchzuziehen ( warum auch immer). Viele MS Patienten vllt. nicht…..auch daran denkt man als politisch denkender Anwalt.
    Eine positive Grundsatzentscheidung würde vielen Menschen das Leben erleichtern.

    Antwort
  • Die Richter entscheiden nicht über Therapien, sondern über eine Ausnahme von Cannabis-Anbauverbot.
    Wenn ich eine Krankheit mit Kräutern behandeln kann, und diese selbst sogar ziehen kann und möchte, warum soll ich dann ständig zum Arzt rennen und Pharmazeug mit dem selben Wirkstoff nehmen?
    Wegen der Kontrolle ( durch Arzt, KK usw) ?
    Meine Güte, in unserem Land darf man sich legal tot saufen und rauchen….was viele leider auch tun. auch ADHSler, um die es ab in diesem Fall gar nicht primär gung.

    Antwort
    • Natürlich hat Ralf H. und viele andere Kiffer das Recht, sich im Rahmen des Eigenbedarfs zu bekiffen. Sie müssten dann aber auch mit den entsprechenden Kosten und Folgen rechnen. So, wie sich andere eben legal tot saufen.

      Ich mag es nur nicht, dass da dann ADHS reingezogen wird. Gerade bei Jugendlichen mit ADHS (und er war 16 als er anfing mit Kiffen) ist das höchst gefährlich für die spätere Hirnentwicklung und vielleicht sogar die Ursache seiner Schmerzen – nicht die Behandlung.
      Und rein medizinisch ist es höchst umstritten, ob man nun anhand von 270 Einzelfällen der medizinischen Verordnung von Cannabis-Produkten immer und überall von einer Therapieresistenz sprechen sollte und kann.

      Wenn ein Patient therapieresistente Schmerzen hat, sollte dafür die Krankenkasse zahlen. Dafür gibt es doch Medikamente, u.a. eben auf Cannabisbasis. Dafür muss ich nicht selber Gärtner werden.

      Im Postillion wurde aber schön satirisch aufgearbeitet, was jetzt folgt : Millionen Kiffer haben plötzlich chronische therapieresistente Schmerzen….

      Antwort
  • Du schreibst: “Sicher keine gute Voraussetzung für einen Modellversuch mit Cannabistherapie aus meiner Sicht.”

    Bittewas? Nur wegen dem Ralf H.?

    Als AD(H)Sler, der erst mit über 40 diagnostiziert wurde, gehörte Cannabis lange Zeit zu meinem Leben. Oder besser gesagt: Cannabis rettete mir den Popo, weil es das einzige Mittel war, mit dem ich entspannen konnte. Trotz Entspannungstechniken. Trotz jahrelanger Meditation. Ich war wohl ein typischer Fall eines undiagnostizierten AD(H)Slers, der instinktiv Cannabis zur Selbstmedikation nutzte und verantwortlich damit umging. Sowohl beim Selbstanbau als auch beim Konsum.

    Natürlich gibt es Menschen, die nicht verantwortlich damit umegehen können. Vielleicht fällt sogar Ralf H. darunter, ich weiß es nicht. Aber anhand seiner Geschichte den Cannabiskonsum bei AD(H)S zu verteufeln finde ich jetzt echt.. hm… engstirnig und nicht zielführend. Meines Erachtens ist die seriöse Erforschung der medizinischen Anwendungsmöglichkeiten von Cannabis nötig. Auch bei AD(H)S.

    Mir ist klar, daß Cannabis bei AD(H)S wahrscheinlich nie das Mittel der ersten Wahl sein kann. Es lindert sehr gut die innere und äußere Unruhe, bringt aber auch viele Nachteile hinsichtlich der Leistungsfähigkeit auf verschiedenen Ebenen mit. Bei mir war es beispielsweise so, daß Cannabis meinen Reizfilter noch weiter herunter gesetzt hat, weswegen ich es zur Entspannung nur abends in meinen eigenen vier Wänden konsumieren konnte.

    Cannabis kann unter Umständen eine Hilfe sein und die Möglichkeiten müssen weiter erforscht werden. Es zu verteufeln führt zu nichts.

    (Meinen Cannabis-Konsum stellte ich viele Jahre vor der Diagnose ein. Was aber dazu führte, daß ich unbewusst häufiger zu Alkohol griff. Seit ich Methylphenidat nehme, habe ich keinerlei Verlangen nach irgendwelchen Substanzen zur Entspannung.)

    Antwort
    • Um das Thema Selbstmedikation geht es hier aber nur am Rande. Es geht auch darum, ob man Regeln und Gesetze als solche akzeptiert oder sich immer wieder mit der Begründung ADHS gerade um Regeln herum windet. Siehe hier die neuropsychologische Testung in der Uni Heidelberg, wo er eben auch die Ärzte angelogen hat.

      Darauf bezog sich das mit dem Modellversuch bzw. Exempel.

      Ich kenne nun wirklich viele Leute mit ADHS, die pro Cannabis eingestellt sind. Ehrlich gesagt : Meistens konnte man die Therapieergebnisse dann total in die Tonne kloppen (in der Zeit in Bad Bevensen hat es meinen Chef nicht so gestört, ob da Cannabis im Urin war oder nicht). Ich finde halt, dass es verlorene Lebenszeit des Patienten bzw. der Therapeuten ist, wenn da keine Veränderungsmotivation besteht.

      Antwort
      • LearningByDoing

        Lieber Martin,

        vorab möchte ich mich entschuldigen, dass meine Antwort etwas Off-Topic geht, und mit großer Wahrscheinlichkeit etwas länger ausfällt.

        ganz ehrlich bin ich dankbar, dass meine Therapeuten seinerzeit in einer Tagesklinik ein wenig THC im Urin auch nicht sonderlich gestört hat. Die waren ganz zufrieden damit, dass ich meinen Crystal-Konsum vollständig eingestellt hatte, und sich der THC-Konsum minimierte. Und vor allem bin ich dankbar, dass Beides nicht als Ausschlussgrund für eine Stimulanzientherapie gesehen wurde.
        Und mein weiterer Lebensweg gab dieser Entscheidung wohl Recht. Heuer kämpfe ich reinweg mit meinem Nikotinkonsum, habe zwischenzeitlich mein Abi nachgeholt und treibe mich mit über 30 neben meiner selbstständigen Tätigkeit an der hiesigen Uni herum, und kann zumindest das Gros der Zeit auch auf eine medikamentöse Therapie verzichten.

        Ich kenne aus meinem Umfeld genug anderweitige Beispiele: „Kommen Sie wieder, wenn sie clean sind. Vorher ist das alles sinnlos.“ In Anbetracht dessen, dass für Viele die Inanspruchnahme professioneller Hilfe einen ziemlichen Kraftakt darstellt, kannst Du Dir mit Sicherheit vorstellen, wann Betreffende wieder gekommen sind: überhaupt nicht. In meinem Fall hätte es wohl ähnlich ausgesehen.

        Gerade im Bereich der Problematik THC-Abhängiger ist es im Moment so, dass unsere repressive Drogenpolitik den Weg zu adäquater Hilfestellung effektiv verbaut, und das halte ich persönlich für kontraproduktiv, gerade in Anbetracht dessen, dass es auch weiterhin im Rahmen psychiatrischer Betreuung der Fall ist, dass sich Selbige zwischen all den Alkoholikern und Opioidabhängigen nicht sonderlich ernst genommen fühlen. Einerseits wird hier das Gefühl vermittelt, sie hätten kein ernstzunehmendes Problem, andererseits gilt THC-Konsum vielerorts als Grund zum Therapieausschluss.

        Und dies schreibe ich trotz, aber auch wegen der Erfahrungen, die ich im Rahmen jahrelanger ehrenamtlicher Arbeit im Bereich der Suchthilfe mit einem Schwerpunkt auf THC-Abhängige sammeln konnte.

        Dass der Herr H. aller Wahrscheinlichkeit nach nichts weiter als ein Kiffer ist, der sich seinen Freizeitvertreib mit jeder an den Haaren herbeigezogenen Erklärung zu legalisieren und zu finanzieren sucht, steht wohl auf einem anderen Blatt geschrieben.
        Allemal ist es mir allerdings lieber, wenn Abhängige ihre Pflanzen selbst produzieren. Solange keine verlässliche Substanzkontrolle gewährleistet ist, potenzieren sich die Risiken durch Konsum von Schwarzmarktware enorm.
        Dass das im Bereich der medizinischen Anwendung völliger Blödsinn wäre, liegt für mich persönlich auf der Hand: therapeutische Maßnahmen sollten mit rigoroser Kontrolle der Dosierung einherkommen, was wohl kaum ein Eigenanbauer gewährleisten kann.

        Wie eingangs schon erwähnt: Verzeihung für Off-Topic und Beitragslänge.

  • Lieber Martin, in dieser Entscheidung ging es darum, ob es grundsätzlich erlaubt ist, Cannabis selbst anzubauen. ADHS spielte da überhaupt keine Rolle. Meistens brauchen Schmerzpatienten Cannabis als alternatives Medikament.
    Wenn dein Körper all die Ibuprofen & Co nicht mehr verkraftet, bekommst du bei uns Morphin & Co. Ein mir sehr nahe stehender Mensch mit Morbus Sudek konnte froh sein, an der holländischen Grenze zu wohnen. Verglichen mit den Schmerzen, die dieser Mensch täglich aushalten musste, ist ADHS nichts.

    Ich weiß nicht, ob Ralf H. ADHS hatte oder nicht. Vllt.hatte er noch Erkrankungen, von denen du nichts weißt. Ja, und vllt. War er ein ‚ Kiffer‘ .
    So what?

    Die Kanzlei, die diesen Fall dankenswerter Weise an die oberen Gerichte getrieben hat, ist mir persönlich bekannt. Und steht für korrekte juristische Arbeit
    Im Interesse von vielen Kranken und Behinderten.

    Ob Cannabis-Anbau in der eigenen Wohnung zu therapeutischen Zwecken in bestimmten Fällenerlsubt sein soll ( was ich finde) und ob es eine geeignete Therapie für ADHS ist, sind zwei verschieden paar Schuhe.

    Ich begrüße dieses Urteil und bin gespannt, was das BVerfG dazu sagt.

    Hier noch ein LInk zur Einschätzung der Anwälte : http://www.menschenundrechte.de/neuigkeiten.php

    LG

    Antwort
    • Ich bin sogar für den Einsatz von Cannabis bei MS, Schmerzen und auch Tourette. Bei Ralf H. ist es so, dass er seit dem 16. LJ kifft und mehrfach straffällig deshalb wurde. Er hat zusätzlich Arthrosen bzw. auch Schmerzen, die aber gar nicht schmerztherapeutisch relevant sind bzw. behandelt wurden. Er postete ja relativ öffentlich, dass er das Cannabis gegen ADHS nehmen wolle. Da eben Ritalin bzw. andere Medikamente für ihn nicht in Frage kommen.

      Ich sehe nicht ein, warum da eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Ich sehe schon nicht ein, warum er überhaupt ärztlich verordnet Cannabinoide gegen ADHS bekommt.

      Aus meiner Sicht müsste bei den wenigen Indikationen dann schon die Gesetzliche KK in die Pflicht genommen werden. Cannabis-Anbau im Eigenbetrieb halte ich für total überflüssig.

      Mit der gleichen Begründung könnte man dann auch fordern, dass sich die ADHSler ihre Amphetamine selber zusammenmixen dürfen, weil es von Shire zu teuer ist ?

      Ergänzung : Die Stellungnahme der Anwaltskanzlei überzeugt mich nicht. Zwar wird behauptet, dass Ralf H. auch zu den Schmerzpatienten zählt. Das kann und will ich nicht abstreiten, steht aber im krassen Gegensatz zu den Stellungnahmen auf den Pro-Cannabis-Seiten. Da positioniert er sich ja nicht als Schmerzpatient, dem nun Morphine oder Nicht-steroidale Antiphlogistika nicht geholfen hätten bzw. der eine Schmerztherapie hinter sich hätte. Sondern als ADHSler, der sein Recht durchkämpfen will

      Die Anwaltskanzlei erweist dann auch den Schmerzpatienten einen Bärendienst, wenn sie sich da vor den Karren spannen lässt.
      Aber wie gesagt : Das sind nur meine subjektiven Einschätzungen, von der Suche im Internet. Die Anwälte werden es besser wisse. Ich persönlich hätte mir eine klügere Stellungnahme gewünscht.

      Antwort

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