Schulpflicht oder Schulrecht bei ADHS
Kinder haben ein Recht darauf, in die Schule gehen zu dürfen.
Auch ADHS-Kinder sind Kinder.
Und auch ADHS-Kinder haben ein Recht auf begabungsadäquate Förderung.
Nun ja, zumindest solange sie nicht das Pech haben, in Ländern oder Regionen zu leben, wo dieses Recht so umgedeutet wird, dass die Schulpflicht zu einem Betteln der Eltern bzw. des Schülers auf Unterricht wird.
Nun kann ich auch Positionen verstehen, in denen sich eine Schule bzw. Lehrkräfte überfordert sehen, die Missstände unseres Gesundheits- und Sozialsystems in ihrer Klasse auffangen zu müssen. Also quasi die Schule zu einer nicht vorhandenen Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. sozialpsychiatrische Förderung umfunktioniert werden müsste.
Nun haben wir zwischenzeitlich aber in einigen südlichen Bundesländern die Situation, dass eine unheimliche Allianz von Jugendämtern, (analytischen) Kinderpsychiatern und Schule dazu führt, dass ADHS-Kinder mit auffälligem Störverhalten schlicht nicht mehr beschult werden. Hier ergeben sich dann häufig (kostenmässig sehr relevante) Einzelförderungen, bis hin zu Internaten wie eben der Hebo-Schule in Bonn (wo, merkwürdig genug, dann die unbeschulbaren Kids eben doch ihr Abi machen können …).
Egal, was es kostet und wie personalintensiv es ist: Auch diese Kinder müssen ein Recht auf Schule haben!
Ich persönlich fände es richtig, wenn man dagegen per persönlicher Haftung gegen die zuständigen Mitarbeiter des Jugend- und Schulamtes vorgehen könnte, d.h. hier eine persönliche “Haftung” für die Verletzung des Schulrechtes durchsetzen könnte.
Aus Kostengründen bzw. eigenen ideologischen Vorstellungen schliessen wir Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf von einer begabungsadäquaten Förderung aus. In einigen Jugendämtern ist schon der Begriff ADHS ein rotes Tuch. So werden Gutachten von Kinderpsychologen und -psychiatern von einem Jugendamtsmitarbeiter schlicht in Frage gestellt und/oder ein Wald- und Wiesensozialarbeiter entscheidet dann, ob eine krankheitsrelevante Einschränkung vorliegt. Da aber in einigen Bezirken inzwischen ADHS schlicht als Störung nicht akzeptiert wird und die zuständigen Kinderpsychologen und -psychiater dann als inkompetent dargestellt werden, wenn sie sich nicht analytischen Grundsätzen (= ADHS gibt es nicht) verschrieben haben, ist der Skandal vorprogrammiert.
Kinder werden (wie jetzt in der Fernsehsendung “Pillen für den Störenfried) schlicht nicht mehr beschult.
Wann beschäftigen sich mal Fernsehbeiträge und Talkshows mit der Tatsache, dass wir Kindern und Familien mit ADHS und komorbiden Störungen teilweise systematisch eine Ausbildung und eine entsprechende Förderung zur sozialen Integration vorenthalten? Und wann werden Jugendamtsmitarbeiter persönlich dafür in Haftung genommen, wenn ein Kind sein Recht auf Beschulung nicht mehr in Anspruch nehmen darf?
Ich fordere mal provokativ: Beugehaft für Jugendamtsmitarbeiter bzw. Schulverantwortliche solange, bis die Kinder wieder beschult werden.
So etwas zu erfahren macht mich richtig sauer! Noch eine mittel mehr ADSler steine auf der weg zu legen und ihnen auszuschliessen weil sie nun nicht im rahmen passen. Auch wenn ich in der schule einige massen recht kam (weil ich kompensieren konnte) begegne ich doch noch genug schwierigkeiten im leben… Wie wird es wenn ein kind nicht mal zu schule darf? Was wird aus ihm werden? Da sehe ich ziemlich schwarz.
Ist weiter jeden für sich selber schuld, oder kann man von gesellschaftliche verantwortungbewusstsein noch etwas erwarten?
Ich hoffe nun dass genug engagierte eltern (oft haben solche kindern sehr engagierte eltern) sich wirklich wehren werden.
Ob so was auch in der CH passiert weiss ich nicht… Ich habe nun gemerkt dass schlaue kindern in kleinklasse landen wenn sie zu viel stören und einige davon haben sicher auch ADS.
Dem kann ich nur ganz und gar zustimmen.
In unserem Bundesland ist ein Nachteilsausgleich nur bei emotionalem und sozialem Förderbedarf (dazu gehort ADHS) nicht vorgesehen.
Braucht das Kind auch eine andere Art der Lern-und Leistungskontrolle, so muss der Fördebereich ” Lernen ” herbei – oder an den Haaren heran – gezogen werden. Auch bei durchschnittlichem und höherem IQ.
Dass das Kind nur einfach andere Lernbedingungen braucht, aber grundsätzlich kein Problem mit dem Lernen als solches hat, ist egal.
So hängt es dann vom Leherer ab, ob das Kind gefördert wird oder nicht.
Oder man verzichtet auf das ” Ticket” und damit auf Beschulung, die dem Kind gerecht wird.
Dass es Kinder gibt, die gar nicht beschult werden, hätte ich vor 2 Jahren noch nicht einmal für möglich gehalten.
Dabei ist das überhaupt nicht selten.
Oft stürzt das eine Familie auch in die finanzielle Krise – einer muss ja beim Kind bleiben
( meistens dann die Mutter).