6 Gedanken zu „Lustig?

  • In Großbritannien zumindest scheint ADHS (sowie auch Lese-Rechtschreibschwäche u.a.) unter dem neusten Anti-Diskriminierungsgesetz, dem „Equality Act 2010“ (ich glaube aber auch bereits davor), gegen diskriminierendes Verhalten geschützt. Genau wie bei Geschlecht, „Rasse“ und langanhaltender körperlicher- oder mentaler Beeinträchtigungen darf gegen Menschen mit ADHS nicht gehetzt werden und der Zugang zu entsprechender Bildung (Schule, Uni) muss bei vorhandener Begabung unterstützt (z.B. durch spezielle Tutoren) und ermöglicht werden.

    http://aadduk.org/library/know-your-rights/

    Dafür, dass dieser Zeichner, der Schullehrer ist, Menschen mit ADHS als unwürdig hinstellt und ihre Unterstützung generell als lächerlich darstellt wäre sein Hintern in Großbritannien aber so was von gefeuert. Sammt Geldstrafe und öffentlicher Entschuldigung. Und wenn er in seiner Freizeit solche Cartoons malt, will ich gar nicht erst wissen wie er seinen Unterricht führt und die Schüler in seiner Klasse behandelt.

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  • Man darf, aber dann sollte es wenigstens lustig sein oder zumindest eine Pointe haben. Was hier nicht der Fall ist.

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  • Man darf schon, wenn man sich nicht nur allgemeiner Vorurteile bedient und auf einem derart primitiv-polemischen Level bleibt. Meist setzt das aber eine vertiefte Auseinandersetzung voraus. Sprich, man ist selbst betroffen, dann darf man sich sogar darüber lustig machen: http://www.hubbe-cartoons.de/rainer04.html

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  • Nicht ärgern – die ganze Webseite ist doof.

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    • Würden auf diese Weise Fahrende, Schwarze oder Muslime ‚karrikiert‘, käme das Rassendiskrimierungsgesetz zum Zug.

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