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Nachteilsausgleich

Erfreulicherweise kommt in der Schweiz auch im Zusammenhang mit der ADHS dem Thema „Nachteilsausgleich“ langsam aber sicher mehr Bedeutung zu. Gut in diesem Zusammenhang ist auch, dass Russel Barkley in seinem neuen ADHS-Buch auf diese Thematik recht differenziert eingeht (Das große Handbuch für Erwachsene mit ADHS).

Rechtsgrundlage für den „Nachteilsausgleich“ ist in der Schweiz übrigens das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) vom 13. Dezember 2002.

Auch wenn wohl syndrombedingt nicht eben viele ADHS-Betroffene die Hochschulreife erreichen, ist es doch erfreulich, dass diesbezüglich auch von Seiten der Universitäten etwas läuft. Siehe hier: Nachteilsausgleich Informationsblatt Uni Zürich (Merkblatt, PDF).

Selbst wenn die Verantwortung für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetz dem Staat und seinen Intuitionen obliegt und dieses Gesetz in zahlreichen Kantonen auf der Grundschulebene bereits Berücksichtigung findet, wird es nicht zu umgehen sein, dass die ADHS-Patienten-Organisationen noch mehr „Druck von unten machen“.

In der Praxis fällt mir auf, dass entsprechende Gesuche (z.B. für mehr Zeit in Prüfungen) dank einem ergänzenden Hinweis auf das Behindertengleichstellungsgesetz wohlwollender als früher geprüft werden.

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