ADHS-App (6)
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M.Z. schlägt vor, eine ADHS-App müsste der Benutzerin / dem Benutzer die Möglichkeit bieten, mit einem speziellen Timer den Flugzeugmodus des Smartphones unwiderruflich für eine bestimmte Zeit deaktivieren zu können. So stünden während eines im Voraus (selbst-) bestimmten Zeitraums alle Tools des Smartphones zur Verfügung, ohne dass gleichzeitig das Risiko besteht, all den mit SMS, Facebook, Mail etc. verbundenen Versuchungen und Ablenkungen zu anheim zu fallen.
R.B. findet, eine ADHS-App sollte den Startbildschirm ersetzen können. Und beim Weiterblättern nach vielleicht fünf Minuten automatisch wieder auf die ADHS-App umschalten. Auf der Startseite sollte unter anderem es Platz für ein kleines “Denk-an-mich-Foto” einer geliebten Person haben. Und es bräuchte einen Button, um mit einem Antippen seine Lieblingsmusik abspielen zu können.
Roberta (16) meint, eine ADHS-App sollte dem Benutzer / der Benutzerin jeden Tag eine andere kurze, gescheite Frage stellen. Zum Beispiel Folgende: “Stell Dir vor, Du hättest heute einen Zauberwunsch frei. Was würdest zu tun?” Oder: “Welches war Dein schönstes Erlebnis in der letzten Woche?”. Wenn die Frage gelesen wurde und im Kopf beantwortet wurde, sollte man das durch Antippen bestätigen können. Und dann sollte das Handy kurz vibrieren (jedes Mal etwas anders).
Und schon zeigen sich hier Grenzen auf: Jeder Adhsler hat andere Wünsche und Anforderungen an eine solche App. Ich will ganz sicher kein Miesepeter sein, denn die Idee einer App finde ich grundsätzlich gut, aber wie zum Kuckuck sollen sich all die vor allem individuellen Wünsche realisieren lassen??? Abgesehen von der Programmiererarbeit, die sowas unmöglich nicht in ein paar Wochen erstellen kann, sind immer noch die Fragen offen, wie und zu welchen elementären Dingen im Leben eines ADHSlers eine solche App wirklich Hilfe bieten könnte und wo die Grenzen sind.
Organizertools und auch Apps gibt es ja inzwischen wie Sand am Meer. Man kann durchaus individuell passende Lösungen finden, sofern man sie sucht.
Auch denke ich, dass so eine App nicht einfach so alleine hilfreich wäre, sondern nur in Verbindung und auch Anbindung an eine Therapie.
Mit diesem Gedanken könnte man aber evtl. durchaus auch verschiedene Niveaus entwickeln, die z.B. der Therapeut freischalten könnte?
Noch eine Idee mehr, mehr nicht.
VG, Chris
Eine ADHS-App, sofern sie dereinst einmal programmiert wird, muss nicht alle individuellen Wünsche abdecken. Sie kann uns aber vielleicht auf eine nette Art an unsere individuellen Wünsche erinnern. Und so dazu beitragen, dass es uns etwas leichter fällt, “auf Kurs” zu bleiben.
Das ist schon eine gute Idee. Aber das lässt sich nicht so leicht umsetzen. Wenn es sich um ein therapeutisches Instrument handelt, dann muss dieses nicht nur reibungslos funktionieren. Es muss sich – bevor es im Rahmen einer Behandlung eingesetzt werden darf – in der Psychotherapieforschung bewährt haben. Ärztinnen und Psychologen dürfen nicht einfach nach Belieben irgendwelche experimentellen Methoden anwenden.
Ausserdem kommt der Selbsthilfe bei der Bewältigung der ADHS-Probleme eine sehr grosse Bedeutung zu. Meinen Visionen zufolge wäre eine ADHS-App Teil der Selbsthilfe.
Schon, nur geht es bei ADHS-Menschen meistens nicht um das Nicht-suchen, sondern um das Nicht-durchziehen-können. Dahin müsste die Spezifik einer ADHS-App liegen. Sie sollte mittels geeigneten “Vorglühern” + wenigen, aber sinnvollen Tools + Infos dazu beitragen, dass man an den sich selbst gesteckten Zielen etwas leichter dranbleiben kann.
kann.
Eine Software, die zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden soll, fällt außerdem unter das Medizinproduktegesetz. Die Software müsste dann entsprechend klassifiziert werden.
Auch Software die einfach nur irgendwelche Werte aufzeichnet, wie zum Beispiel die Stimmung des Anweders, würde unter dieses Gesetz fallen, wenn das ganze graphisch aufbereitet dargestellt wird und dadurch diagnostisch einsetzbar wäre.
Ich zitiere:
“Medizinprodukte im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe oder anderen Gegenstände, einschließlich der vom Hersteller speziell zur Anwendung für diagnostische und/oder therapeutische Zwecke bestimmten und für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinprodukts eingesetzten Software, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen für folgende Zwecke bestimmt sind:
– Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten;
– Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen;
– Untersuchung, Ersatz oder Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs;
– Empfängnisregelung”
Quelle: http://de.m.wikipedia.org/wiki/Medizinprodukt