Leicht behinderter Schüler zu Unrecht aus dem Gymi geworfen …

Tages-Anzeiger, 09.11.2013:

Leicht behinderter Schüler zu Unrecht aus dem Gymi geworfen

Ein Gymnasium muss einen Schüler mit leichten Handicaps aufnehmen, obwohl er die Probezeit nicht bestanden hat. Das Verwaltungsgericht spricht von Diskriminierung.

Silvio (Name geändert) leidet seit dem Kleinkindalter an der Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) und ist deswegen in ärztlicher Behandlung – auch wegen einer minimalen Sprachstörung, feinmotorischer Schwierigkeiten und der Kinderkrankheit Morbus Perthes, die ihn grobmotorisch leicht einschränkt. Trotz all dieser Handicaps hat Silvio im Frühling 2012 die Aufnahmeprüfung ans Langzeitgymnasium bestanden.

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Mit diesem Urteil und dessen Verbreitung durch die Medien wird einmal mehr festgeschrieben, dass Kinder mit einer Behinderung (und dazu zählt unter anderem auch eine ADHS) schulisch nicht diskriminiert werden dürfen. Rechtliche Grundlage bildet das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung (BV) in Art. 8 Abs. 2 und die Bestimmungen zum ausreichenden Grundschulunterricht in Art. 19 und 62 BV. Ergänzend zu den Bestimmungen der Bundesverfassung konkretisiert das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) diese verfassungsmässigen Rechte und fordert in Art. 20 dazu auf, Schüler/-innen mit einer Behinderung eine Grundschulung anzubieten, die ihren besonderen Bedürfnissen angepasst ist.

Dass auch Kinder mit einer ADHS schulisch nicht diskriminiert und benachteiligt werden dürfen, ist in der Schweiz erst wenigen Eltern, Lehrpersonen und Schulleiter/-innen bekannt. So kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass Kinder mit einer ADHS beim Oberstufenübertritt infolge „ungenügender Arbeitshaltung“ oder erwartungswidrigen schulischen Minderleistungen falsch eingestuft werden. Die sich daraus resultierende schulische Unterforderung und die damit verbundene psychische Destabilisierung des Kindes führte in den meisten der mir bekannten Fälle zu einer Verschlimmerung der Lern- und Verhaltensprobleme.

In den letzten Jahren kam es immer öfters vor, dass ich im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Massnahmen zum Nachteilsausgleich Gutachten erstellen musste. Was mich dabei (mit wenigen Ausnahmen) immer wieder erschreckte, war der Umstand, wie wenig Verständnis ADHS-Betroffenen von Lehrpersonen entgegengebracht wurde. Bei Kindern mit Asperger-Syndrom gab es demgegenüber kaum jemals Probleme.

Sich bei fehlendem Nachteilsausgleich zu wehren (und sich diesen notfalls gerichtlich zu erkämpfen), kann für ADHS-Schüler/-innen eine immens grosse Bedeutung haben. In allen mir bekannten Fällen hat sich der Aufwand der Eltern sehr gelohnt.

Zur einer multimodalen Therapie der ADHS gehörte heute meines Erachtens immer auch dazu, mögliche schulische Benachteiligungen zu erfassen und bei Bedarf  anzugehen.

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich in der Schweiz siehe hier.

5 Gedanken zu „Leicht behinderter Schüler zu Unrecht aus dem Gymi geworfen …

  • 13.11.2013 um 02:53
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    Ich möchte ausserdem auch auf die Kommentare zu dem Link aufmerksam machen, die sind nämlich sehr aufschlussreich, z.T. aber auch sehr erschreckend. Sie widerspiegeln z.T. eine völlig veraltete Ansicht von Schule und Ausbildung, nämlich die, einer völlig veralteten Ansicht von Ausbildung, die nur nach gewissen Schemata erfolgen kann. Wirtschaftlich gesehen ist das alte Schulsystem ein Flop, denn durch so ein rigides System gehen der Wirtschaft viele Spezialisten verloren. Man hat das erkannt und will es durch Reformen ändern.
    Warum aber sind so viele Menschen noch immer im alten System verankert, das pauschalisiert und Ausnahmen nur schwer oder gar nicht gestattet?
    Warum wollen so viele Menschen das alte Schulsystem behalten, das die Schüler pauschalisiert und nicht nach den indivuell möglichen Leistungen beurteilt und fördert?
    Warum glauben viele Eltern, dass nur die Matura ihren Sprösslingen eine Zukunft ermöglicht?
    Auf all diese Fragen habe ich bisher keine Antwort gefunden.

    VG, Chris

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    • 13.11.2013 um 08:52
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      Die Diagnose bei unserem Träumer kam erst spät, da war er schon 3 Jahre im Gymnasium. Er wollte dahin und er macht mir einen Vorwurf. Weil ich spürte, dass es für ihn nicht so einfach gehen würde wie für seine Stino Geschwister, machte ich ihm immer klar, er müsse wirklich nicht ins Gymi. Er solle sich nicht an den beiden Grossen orientieren und einen eigenen Weg gehen…
      Das findet er immer noch übel, dass ich es ihm nicht zutraute.
      Und das ist genau die Botschaft!. Auch ein Kind mit ADS will eine seiner Intelligenz angemessene Schulstufe besuchen und dies sollen wir ihnen auch ermöglichen!

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  • 12.11.2013 um 19:52
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    Unser Träumer ADS Sohn hatte im letzten Schuljahr eine schwere Depression. Das war der Schule ziemlich egal. Weil er dadurch oft schwänzte kam er ins Schulausschlussverfahren… Hätte ich die Arbeit nicht für ein paar Monate ausgesetzt und ihn morgens fast in die Schule getragen, wäre es wohl dazu gekommen. Zum Glück schaffte er die Matura und die Depression hellte sich danach sehr schnell auf.
    Das Schuljahr unterbrechen geht im letzten Jahr auch nicht, hiess es, dies gelte als Matur nicht bestanden. Es waren für uns alle schwierige Monate.

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  • 12.11.2013 um 17:26
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    Vielleicht liegt es größtenteils daran, dass Aussenstehende unsichtbare Behinderungen schlechter einschätzen können als jene, die sofort ins Auge stechen. Das bedeutet nämlich, dass man alles aus der eigenen Sicht erklären muss, anstatt dass der Andere sieht, was man nicht kann. Das wäre so, als würde ich jemandem erklären, wie man ein Modellflugzeug zusammenbaut. Er wird’s vielleicht grob gefasst theoretisch erklären können, aber ich glaube, in der Praxis wird er scheitern, wenn er nur meine Erklärung des Bauvorgangs gehört hat. Schliesslich besteht so ein Modell aus vielen Teilen, deren Sinn Nichtmodellbauern oft nicht ersichtlich ist. Dementsprechend wird der Nichtmodellbauer mit dem Modell überfordert sein und es landet im Müll, obwohl es ein wunderschönes, detailliertes Modell werden könnte, für das man sogar Auszeichnungen erhalten könnte …
    Also: Wie soll man den Lehrern die Behinderung verständlich näherbringen? Aufklärung allein scheint nicht zu reichen!

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    • 12.11.2013 um 18:18
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      Die ADHS-Problematik ist ja in den meisten Fällen sehr wohl evident. Das Problem ist vielmehr, dass sie nicht verstanden wird und/oder, dass “Abwehrreflexe” (oft gemischt mit Vorurteilen) vorliegen. Aufklärung ist schon sehr wichtig. Auf der anderen Seite können auch rechtliche Schritte eine wichtige Rahmenbedingung darstellen, um zu “Verständnis” zu kommen.

      Auf Verständnis darf man hoffen und auch darum ersuchen. Manchmal kommt man allerdings weiter, wenn man nicht nur wartet, sondern aktiv dafür kämpft. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die zunehmende Anzahl von Gerichtsentscheiden wird mittelfristig dazu führen, dass die schulischen Bedürfnisse auch von ADHS-Kindern besser berücksichtigt werden.

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