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Regressforderungen bei ADHS-Medikamenten

Frage einer Leserin zur Verordnung von Medikinet adult

Regressforderungen bei ADHS

Guten Tag Herr Dr. Winkler, ich bin gerade auf der Suche nach einem Experten der mir folgende Frage beantworten kann: Ich habe für 250 Euro ein privates psychiatrisches Gutachten anfertigen lassen das mir ADHS (adult) bestätigt. Dies habe ich zwecks Klärung der Kostenübernahme für eine Medikinet Behandlung an die Krankenkasse geschickt. Das Schreiben das zurück kam ist ziemlich vage. Es steht folgendes drin: Das Mittel (Medikinet Adult)ist zur Behandlung einer seit Kindesalter fortbestehenden ADHS ab einem Alter von 18 Jahren indiziert, wenn sich andere therapeutische Massnahmen allein als unzureichend erwiesen haben. Unter Berücksichtigung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit kann ihr behandelnder Arzt, im Rahmen seiner vertragsärztlichen Tätigkeit über die Verordnung für Sie entscheiden… Ich habe das meiner behandelnden Aerztin vorgelegt und sie meinte das Schreiben sein ein Frechheit. Sie (bzw. ich) müsse bei Pruefung evtl. mit Regressforderungen seitens der Krankenkasse rechnen wenn Sie mir das Medikament verschreibt und würde diese dann an mich weiterleiten müssen. Dies könnte evtl. erst zu einem späteren Zeitpunkt z.B. in 3 Jahren geschehen. Ich müsste dann also mit einer höheren Summer rechnen. Sie habe genau dieses Problem bereits mit einer/m Patienten/in für genau dieses Medikament.

Meine Frage: Ist das normal? Kommen diese Regressforderungen bei adulter ADHS oft vor? Und was kann ich tun um mich dagegen abzusichern? Sollte ich evtl. eine Zweitmeinung von einem anderen Arzt einholen? Vielleicht ist dieses Thema ja auch noch für andere Menschen interessant und Sie koennten dazu etwas schreiben?

Meine Antwort

Hallo ! Das ist eher eine juristische Frage. Häufig kommen Regresse so nicht mehr vor, weil das Medikament ja auch für Kassenpatienten zugelassen ist.

Die Mitteilung ist allgemein gehalten und gültig. Aber es geht nicht um die Frage der Notwendigkeit / Indikation der Verordnung. Sondern nur um die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu allen anderen Verordnungen.

Wir Ärzte (bzw. die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen) tragen hier ein erhebliches Risiko, das man aber eben nicht so einfach auf die Patienten abwälzen kann. Mir sind Fälle bekannt, wo massiver wirtschaftlicher Druck in Hinblick auf Regressforderungen auf die Ärzte ausgeübt wurde, so dass immer weniger Ärzte dann Rezepte ausschreiben wollen.

Andererseits sind wir aber eben auch verpflichtet, die bestmögliche Behandlung anzubieten. Zweifelos gehört da die Medikation mit dazu.

Früher war das noch schwieriger. Jeder Arzt hat aber das Regress-Risiko trotzdem. Wenn er / sie anders bzw. “nicht wirtschaftlich” verordnet. Dabei wird ein Vergleich der Verordnungen in einer Berufsgruppe der Ärzte gemacht. Würde ich als Psychiater niedergelassen sein, würde ich zweifelos weit mehr Medikinet adult als ein anderer Psychiater in meinem Gebiet verordnen. Wenn es ganz mies kommt, könnte die Kassenärztliche Vereinigung dann mein Verordnungsverhalten überprüfen. Da dieses Gremium aus anderen Nervenärzten besteht, könnten sie der Meinung sein, dass ich zu viel ADHS-Medikamente gegenüber dem Schnitt der Ärzte verordne. Dann könnte ich in Regress genommen werden. Einfach, weil ich zu viele Medikamente verordne (besonders wenn ich mein Gesamtbudget überschreiten müsste).

Für mich ist es einer der wesentlichen Gründe, dass ich nicht ambulant in eigener Praxis tätig bin. Ich hätte einfach zu wenig andere Patienten, die dann den Schnitt verändern würden.

Das ist verrückt und ungerecht. In der Praxis passiert es auch ganz ganz selten. Früher allerdings schon, da da Medikinet adult und Ritalin adult bzw. jetzt Elvanse nicht für Erwachsene zugelassen waren.

2 Gedanken zu „Regressforderungen bei ADHS-Medikamenten

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